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Für Sie ist die zusätzliche Sicherheit komplett kostenlos. Die Bürgschaft kann von Ihnen Bauherren einfach und bequem >> online abgeschlossen werden.

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Informieren Sie Ihre Kunden über die Bürgschaft. Per Flyer oder über:
www.bauherren-buergschaft.de

Gründe für eine Bürgschaft

Bauherr zahlt nicht, ohne Begründung

Ein Bauunternehmen sendet uns ein mangelfreies Abnahmeprotokoll, die Rechnung der Schlussrate und die Mahnung an den Bauherren. Dieser zahlt nicht, ohne Begründung. Die R+V informiert den Bauherren schriftlich über die Inanspruchnahme der Bürgschaft und setzt eine Frist von 2 Wochen zur Stellungnahme. Nachdem der Bauherr nicht antwortet, zahlt die R+V den Bürgschaftsbetrag von 25.239,52 € an den Bauunternehmer aus - 19 Tage nach Meldung des Schadens. Die Rückforderung dieses Betrages wird von der R+V gerichtlich beim Bauherren geltend gemacht.

Bauherr verweigert die Schlussrate mit Hinweis auf Mängel

In einem weiteren Fall verweigert der Bauherr die Zahlung der Schlussrate mit Hinweis auf diverse Mängel, die er allerdings nicht belegen kann. Auch in der Stellungnahme gegenüber der R+V Versicherung behauptet der Bauherr mit Hilfe seines Rechtsanwaltes das Vorhandensein diverser, teils gravierender Mängel.
Nach Prüfung der Mangelbehauptungen durch uns ergibt sich, dass es sich teils um nicht geschuldete Leistungen gem. Werkvertrag handelt und weitere Behauptungen entweder entkräftet oder zumindest nicht durch Gutachten belegbar sind. Die R+V Versicherung zahlt daraufhin den Bürgschaftsbetrag von 11.642,00 € an das Bauunternehmen aus. Das gerichtliche Regressverfahren gegen den Bauherrn wurde vom Versicherer eingeleitet.

Bauherr reagiert nicht uf Mahnung

Was wir auch häufig erleben: Ein Bauunternehmen schickt uns die üblichen Unterlagen zur Inanspruchnahme der BauherrenBürgschaft. Die R+V informiert den Bauherrn mit Fristsetzung zur Stellungnahme – worauf dieser dann die offene Rate direkt an den Bauunternehmer zahlt.

Gerne schicken wir Ihnen unser Infopaket auch per Post zu.

Teilen Sie uns einfach Ihre Adresse und Ihren Bedarf an Flyern mit.

Frank Liepner
Geschäftsführer

"Die Bauherren Bürgschaft ist die perfekte Win-Win-Lösung. Die Bauherren können die Bürgschaft einfach und schnell online abschließen und Sie, als Bauunternehmer, kommen so zu Ihrer rechtmäßigen Sicherheit."

Haben Sie noch Fragen?

Allgemeine Fragen

Was ist eine Bauherrenbürgschaft?

Gem. § 650m Abs. 4 BGB können Sie als Bauträger bzw. Bauunternehmer für die Vergütung Ihrer Werkleistung vom Bauherren eine Sicherheit bis zur Höhe der jeweils folgenden Zahlungsrate verlangen, maximal bis zu 20% der vereinbarten Gesamtvergütung.
Mit der Bauherrenbürgschaft haben die SHL Versicherungsmakler GmbH in Zusammenarbeit mit der R+V Versicherung AG eine unbürokratische Lösung entwickelt, mit der Ihnen die Bauherren diese Sicherheit ganz einfach zur Verfügung stellen können.
Die BauherrenBürgschaft wird häufig bei Bauverträgen mit Ratenzahlung nach Baufortschritt angefordert und ist vertraglich zu vereinbaren.
Hierbei darf die geforderte Zahlungssicherheit die nächste zu entrichtende Baurate nicht übersteigen, da sich Ihr Vorleistungsrisiko auch nur hierauf beschränkt. „Aus Gründen der Praktikabilität besteht alternativ die Möglichkeit eine Absicherungspflicht des Verbrauchers von pauschal 20 Prozent der Auftragssumme zu vereinbaren.“ (Quelle: Drucksache 18/8486, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode, Seite 65, Absatz 1, Satz 5)
Sofern die Bürgschaft nicht rechtzeitig vor Baubeginn beigebracht wird, sind Sie gemäß der Vertragsbedingungen von der Leistungserbringung befreit. Sie müssen mit den Arbeiten also nicht beginnen, bevor Sie die BauherrenBürgschaft zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Bauvertrag erhalten haben!

Wann ist eine Bauherrenbürgschaft sinnvoll?

Grundsätzlich empfiehlt es sich immer als Bauträger bzw. Bauunternehmer vom Bauherren eine Bürgschaft zu fordern.
Somit sichern Sie sich und Ihre bereits erbrachte Leistung gegen Zahlungsausfälle oder Einbehalte durch den Bauherren ab.

Welche Vorteile hat der Bauherr?

Die BauherrenBürgschaft ermöglicht dem Bauherren eine unkomplizierte Absicherung seiner vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen. Der Bauherr geht kein Risiko durch eine Vorleistung der Raten ein, sollte der Bauträger bzw. Bauunternehmen insolvent werden. Der Antrag ist einfach und schnell online unter www.bauherren-buergschaft.de zu beantragen.

Wie kommt es zu einer Bauherrenbürgschaft?

Ob eine Bürgschaft erforderlich ist oder nicht, liegt ganz an Ihnen. Sie können im Bauvertrag eine entsprechende Vereinbarung treffen, die den Bauherren zur Beibringung einer Bürgschaft zur Absicherung seiner Zahlungsverpflichtungen auffordert.

Was passiert im Streitfall?

Kommt es während bzw. nach Baufertigstellung zwischen Ihnen und dem Bauherren zu einem Streit über die Zahlung der Abschlussrate, lassen Sie uns den Nachweis der unberechtigten Nichtzahlung des Bauherrn zukommen (z.B. mangelfreies Abnahmeprotokoll und Mahnung). Wir klären gerne mit Ihnen im Einzelfall, welche Unterlagen der Versicherer zur Schadenbearbeitung benötigt. Der Versicherer wird daraufhin die Bauherren mit Fristsetzung zur Stellungnahme auffordern. Sofern die Berechtigung Ihrer Forderung nicht nachweislich widerlegt werden kann, erhalten Sie vom Versicherer R+V Allgemeine Versicherung AG dann die Zahlung aus der Bürgschaft. Gleichzeitig wird ein Regressverfahren gegen die Bauherren eingeleitet.

Fragen zu den Kosten

Für wen entstehen Kosten?

Die Kosten für die BauherrenBürgschaft übernimmt der Bauherr. Für eine Bürgschaftssumme von bis zu 11.900 € fallen für die BauherrenBürgschaft einmalig 75,00 € als Bürgschaftsprämie an. Für eine Bürgschaftssumme von 80.000 € beträgt der Einmalbeitrag maximal 336,00 €. Höhere Bürgschaftssummen müssen individuell kalkuliert werden.

Entstehen sonstige Verpflichtungen für mich?

Nein. Für Sie entstehen mit der BauherrenBürgschaft weder Kosten noch Verpflichtungen. Diese trägt allein der Bauherr.

Fragen zu den Vertragspartnern

Wer ist die SHL Gruppe bzw. die SHL Versicherungsmakler GmbH?

Im Rahmen der SHL Gruppe bietet die SHL Versicherungsmakler GmbH unter anderem maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Die SHL Versicherungsmakler GmbH ist Versicherungsmakler nach § 93 HGB. In Zusammenarbeit mit der R+V Allgemeine Versicherung AG hat die SHL Versicherungsmakler GmbH die BauherrenBürgschaft entwickelt und seit 2017 bereits über 5.000 Bürgschaften abgewickelt und über 150 Schäden reguliert.

Wer ist der Bürgschaftsgeber der Bauherrenbürgschaft?

Die R+V Allgemeine Versicherung AG: der zweitgrößte deutsche Kreditversicherer und Marktführer im Bereich Kautionsversicherung.

Eine Kooperation der: