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Auslandsversicherung

Sie entsenden Arbeitnehmer ins Ausland? Nach dem Sozialgesetzbuch haften Sie für Erkrankungen Ihrer Mitarbeiter auf Dienstreisen.

Die Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen die Behandlungskosten entsendeter Mitarbeiter und schützt Sie damit vor unkalkulierbaren finanziellen Folgen.

Was versichert eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandsversicherung zahlt die Behandlung entsendeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Ausland. Je nach Tarif weltweit. Welchen Versicherungsschutz Sie wählen, sollte sich dabei nach den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter richten. Das Gesundheitssystem in Afrika stellt andere Ansprüche an ihre Krankenversicherung als ein Einsatz in den USA. Die meisten Tarife sind modular aufgebaut. Sie unterscheiden sich in der Versicherungsdauer für kurze bis lange Projekte im Ausland, dem Einschluss von Vorerkrankungen, Selbstbehalten und vielen andern Tarifoptionen. Wir empfehlen dringend das Gespräch mit einem Spezialisten.

Für wen ist die Auslandsversicherung wichtig?

Ihre Arbeitnehmer werden im Ausland wie privatversicherte behandelt. Dadurch können hohe Behandlungskosten entstehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse gar nicht oder nur in der Höhe erstattet werden, die auch in Deutschland angefallen wären. Dazu kommen dann noch erhebliche Kosten für den Rücktransport. Für alle Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, ist eine Absicherung dringend zu empfehlen.

Leistungsbeispiel der Auslandsversicherung

Die Smart Business GmbH entsendet ein Team aus Angestellten und Freelancern nach Schanghai. Für einen großen deutschen Automobilhersteller soll in den kommenden drei Monaten die kritische Phase eines Projekts begleitet werden.
Alleine eine Rückholung aus China würde das Unternehmen mit einem fünfstelligen Betrag belasten. Behandlung und Unterbringung im Quarantänefall kann ebenfalls teuer und schwierig werden, gerade in Zeiten einer weltweiten Pandemie. Der Arbeitgeber entscheidet sich also für eine passende Auslandsversicherung mit einer Versicherungsdauer von 90 Tagen.

Telefonische Beratung

Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Versicherung. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

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Markus Abel

Key Account Manager
Versicherungsfachmann & Bankkfm.

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Matthias Wiegelmann

Key Account Manager
Kfm. für Versicherungen & Finanzen

Wissenswertes zur Auslandsversicherung

Wo finde ich die gesetzliche Grundlage?

Sozialgesetzbuch V
§17 – Leistungen bei Beschäftigung im Ausland
(1) Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken, erhalten die ihnen nach diesem Kapitel zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber. Satz 1 gilt entsprechend für die nach §10 versicherten Familienangehörigen, soweit sie das Mitglied für die Zeit dieser Beschäftigung begleiten oder besuchen.

Schützen Auslandsversicherungen auch bei Coronainfektionen?

Die meisten Versicherungsgesellschaften haben sich auf die Situation mittlerweile eingestellt und ihre Tarife ggf. angepasst. Sowohl Impfungen als auch Behandlungen und die Rückholung werden von vielen Versicherungen problemlos bezahlt. Einige Tarife übrigens unabhängig von Reisewarnungen.

Können auch Angehörige versichert werden, wenn diese mit ins Ausland reisen?

Ja, auch die Familie kann in eine Auslandsversicherung eingeschlossen werden, wenn Sie den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bei längeren Auslandsaufenthalten begleiten. Die meisten Tarife sehen eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren vor. Achten Sie ggf. Darauf, den bestehenden Versicherungsschutz mit einer Anwartschaft zu sichern.

Wer kann versichert werden?

Mitarbeiter deren Angehörige von Unternehmen mit Sitz in Deutschland sowie deren Filialen und Tochterunternehmen im Ausland. Auch Vorstände, Geschäftsführer oder selbstständig tätige (beauftragten Personen).

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