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Gruppen Unfallversicherung

Versichern Sie Ihre Mitarbeiter auch über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus und schaffen Sie damit attraktive Sozialleistungen.

Mit einer Gruppenversicherung bieten Sie zusätzlichen Versicherungsschutz rund um die Uhr. Direkt spürbare Leistungen wie einen Unfallservice auf Dienstreisen oder Reha-Leistungen stärken Ihre Arbeitgebermarke und die Mitarbeiterbindung.

Was ist eine Gruppen Unfallversicherung?

Die Basisleistung einer Unfallversicherung ist die Kapitalzahlung bei bleibenden Beeinträchtigungen nach einem Unfall, der Invalidität. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen. Mit einem Gruppenvertrag sind Ihre Mitarbeiter rund um die Uhr und auch privat abgesichert. Zusätzliche Bausteine können bei Bedarf eingebaut werden, so z. B. Reha-Maßnahmen, Assistance-Leistungen auf Dienstreisen, Übergangsleistungen nach einem Unfall oder ein Krankenhaustagegeld.

Für wen ist die Gruppen Unfallversicherung wichtig?

Interessant ist ein Gruppenvertrag bereits ab wenigen Mitarbeitern. Sie bieten einfach und kostengünstig zusätzliche Benefits für Ihre Arbeitnehmer und der Betrieb hat auch etwas davon. Reha-Management, Krankentagegeld nach einem Unfall oder Assistance Leistungen können für Sie eine wertvolle Hilfe sein, wenn Ihre Mitarbeiter auf einer Dienstreise verunglücken.
Die Gruppen Unfallversicherung deckt kein existenzbedrohendes Risiko Ihres Unternehmens ab, stellt aber eine clevere Ergänzung Ihrer Vergütung dar und ist ein sinnvoller Baustein zur Mitarbeitergewinnung und –bindung.

Wichtige Leistungen der Gruppen Unfallversicherung

Die wichtigsten Parameter einer Unfallversicherung sind natürlich die Versicherungssumme und die Progression. Vereinbaren Sie eine Progression, steigt die ausgezahlte Summe bei besonders schweren Beeinträchtigungen überproportional an. Üblich sind progressive Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent. Gruppenverträge unterscheiden sich oft darin, wie flexibel die Versicherung auf einzelne Mitarbeiter abgestimmt und neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemeldet werden können.

Leistungsbeispiel einer Gruppen Unfallversicherung

Einer Ihrer Mitarbeiter hat im Urlaub einen schweren Unfall. Er ist 4 Wochen im Krankenhaus und behält leider einen bleibenden Invaliditätsgrad von 35%. Bei einer einfachen Versicherungssumme (Grundinvalidität) von 250.000 EUR bekommt er 87.500 EUR ausgezahlt (35%) und durch den Einschluss eines Krankenhaustagegeldes werden auch die Kosten im Krankenhaus mit einer Pauschale erstattet. Durch den Einschluss einer Progression kann der Betrag noch erhöht werden. Der Reha-Manager der Versicherung bereitet Ihren Mitarbeiter auf die Rückkehr in die Firma vor und berät Sie als Arbeitgeber zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Natürlich nehmen das auch die Kollegen wahr, was Ihr Image als Arbeitgeber zusätzlich steigert.

Telefonische Beratung

Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Versicherung. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

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Markus Abel

Key Account Manager
Versicherungsfachmann & Bankkfm.

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Matthias Wiegelmann

Key Account Manager
Kfm. für Versicherungen & Finanzen

Wissenswertes zur Gruppen Unfallversicherung

Was ist der Invaliditätsgrad?

Der Invaliditätsgrad gibt die Schwere der bleibenden Beeinträchtigung nach einem Unfall an. Er wird vor allem zur Ermittlung der ausgezahlten Summe herangezogen und durch ein ärztliches Gutachten auf Grundlage der in den Versicherungsbedingungen vereinbarten Gliedertaxe ermittelt.

Was ist eine Gliedertaxe?

Darunter versteht man eine in den Bedingungen verankerte Tabelle an Beeinträchtigungen und deren zugeordneter Invaliditätsgrad. Vereinfacht: Es wird geregelt, welcher Schaden welchen Invaliditätsgrad darstellt. Was z. B. der Verlust eines kleinen Fingers im Vergleich dem eines ganzen Beines bedeutet. Etwas schaurig, aber wichtig für die Auswahl des passenden Tarifs.

Genauere Informationen zur Progression

unfall progression

Wie gesagt, richtet sich die Zahlung nach der Schwere der Unfallfolgen. Auch die finanziellen Auswirkungen sind bei höheren Invaliditätsgraden meist überproportional schlimmer. Bei den meisten Tarifen erhöht sich die ausgezahlte Summe daher noch um die sog. Progression. Dabei handelt es sich um einen Faktor, der die ausgezahlte Summe um den Progressionssatz erhöht.
Die Abbildung zeigt die Höhe der ausgezahlten Summe bei einer Grundsumme von 100.000 EUR mit und ohne Progression (hier 225%). Es ist deutlich zu erkennen, wie die Versicherungssumme ab 25% und nochmals ab 50% überproportional ansteigt.
Bei hohen Invaliditätsgraden ergibt sich damit eine ausreichende Versicherungssumme. Darüber sollten Sie die Grundsumme bei geringeren Invaliditätsgraden aber nicht vernachlässigen, denn viele Versicherer werben nicht mit der Grundsumme, sondern mit der deutlich höheren Summe bei Vollinvalidität. Um die zu erhalten, müssen Sie aber meist wirklich den Kopf unter dem Arm tragen.

Welche Anpassungen werden angeboten?

Sie können einen Gruppenvertrag ganz an die Bedürfnisse Ihrer Firma anpassen dazu gehört beispielsweise:

  • Versicherung bestimmte Personengruppen (z. B. alle leitenden Angestellten, Außendienst etc.)
  • Variable Versicherungsleistungen für unterschiedliche Gruppen
  • Unterschiedliche Progressionsverläufe
  • Mitversicherung einer Unfallrente oder eines Unfall-Krankenhaustagegeldes
  • Reha Manager und andere Assistancen Leistungen
  • Arbeitsplatz-Umbaukosten
  • Leistungen für kosmetische Operationen

Wie wirkt sich die Gruppen Unfallversicherung steuerlich aus?

Das ist stark von der Ausgestaltung des Gruppenvertrages abhängig. Sie können die Beiträge der Gruppen Unfallversicherung in jedem Fall als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Wie die Leistungen behandelt werden, ist stark davon abhängig, ob der Arbeitnehmer einen Direktanspruch auf sie hat, ob er die Leistung also direkt gegenüber dem Versicherer geltend machen kann. Danach bemisst sich, wann auf die Beiträge Lohnsteuer anfällt.
Die Leistungen aus der Unfallversicherung sind grundsätzlich (lohnsteuer-)frei. Nicht jedoch Renten und Tagegelder. Die genaue Gestaltung stimmen wir gerne mit Ihrem Steuerberater ab oder stellen Ihnen einen entsprechenden Leitfaden zur Verfügung.

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