Die Kfz-Versicherung erstattet finanzielle Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen (Schadenersatz).
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Was ist versichert?
Bei der Autoversicherung denkt jeder gleich an schwere Verkehrsunfälle. Versichert sind aber auch andere Schäden, so z. B. Umweltschäden durch Ölverlust. Die Versicherung bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab, notfalls sogar vor Gericht.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden. Die meisten Versicherer bieten allerdings deutlich höhere Versicherungssummen an.
Für wen ist die Kfz-Versicherung wichtig?
Bei der Haftpflichtversicherung stellt sich die Frage nicht. Wer mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss versichert sein. Das ist auch sinnvoll, schließlich kann ein Unfall immer passieren und gerade im Straßenverkehr können Personenschäden erhebliche Folgen haben.
Ob eine Kaskoversicherung sinnvoll ist, richtet sich vor allem nach dem Zeitwert Ihres Fahrzeugs. Können Sie das Fahrzeug aus dem eigenen Vermögen problemlos ersetzen, ist eine Versicherung nicht zwingend nötig.
Lohnt sich die Vollkaskoversicherung?
Auch hier gilt: Können Sie das Fahrzeug notfalls aus dem eigenen Vermögen ersetzen? Dann benötigen Sie keine Vollkaskoversicherung.
Wobei Banken und Leasinggesellschaften in der Regel eine Vollkaskoversicherung für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge verlangen.
Telefonische Beratung
Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Versicherung. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.
Matthias Wiegelmann
Key Account Manager
Kfm. für Versicherungen & Finanzen
Nancy Beckert
Spezialistin Privatversicherungen
Fachwirtin für Versicherung & Finanzen
Was den Beitrag ausmacht ist nicht bei allen Versicherern gleich. Die wichtigsten Faktoren sind aber:
- Fahrzeugart
- Beitragssatz nach Anzahl der schadenfreien Jahre (Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse))
- jährliche Fahrleistung
- nächtlicher Abstellort
- Nutzerkreis (Wer und wie alt sind die Nutzer des Fahrzeugs?)
- Ihre berufliche Tätigkeit
- Fahrzeugalter
Mit Selbstbehalt (SB) in der Kaskoversicherung lassen sich Beiträge sparen. Dieser sollte so bemessen sein, dass er Sie wirtschaftlich nicht überfordert. Generell empfehlenswert ist ein Selbstbehalt von 150 EUR in der Teilkaskoversicherung und 300 bis 500 EUR in der Vollkaskoversicherung.
Der Haftpflichtschutz sollte auch für ein im Ausland gemietetes Fremdfahrzeug gelten. Die teils wesentlich geringeren Versicherungssummen im Ausland könnten nämlich ansonsten nicht ausreichen, um Schadensersatzansprüche zu erfüllen.
Der Versicherer sollte in der Kaskoversicherung auf Einschränkungen bei grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichten.
Wir empfehlen in der Kaskoversicherung Schäden durch Tier- und Marderbisse und deren Folgeschäden mit mindestens 3.000 EUR zu versichern.
Eine Kollision mit Tieren jeder Art ist versichert, nicht nur ganz bestimmte Tiere.
Bei geleasten Fahrzeugen gleicht sie bei Totalschaden oder Diebstahl die finanzielle Lücke aus, die entsteht, wenn Leistungen aus der Vollkasko- oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung den von der Leasinggesellschaft geforderten Ablösewert des Fahrzeuges nicht erreichen.
Der Beitrag für die Haftpflichtversicherung kann in der Steuererklärung angegeben werden, er ist als Sonderausgabe im Bereich Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Der Beitragsteil, der sich auf die Kaskoversicherung bezieht, wird dagegen nicht vom Finanzamt anerkannt.
Deine Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein. Sind Kalenderjahr und Versicherungsjahr identisch, was nicht zwingend der Fall ist, muss Ihre Kündigungsschreiben spätestens am 30. November beim Versicherer vorliegen.
Haben Sie die Frist verpasst, haben Sie drei Möglichkeiten, den Vertrag zu kündigen:
- Der Versicherer erhöht den Beitrag, ohne die Leistungen zu verbessern.
- Im Versicherungs- / Schadenfall.
- Sie verkaufen Ihr Fahrzeug.
Bei einem Versicherungswechsel meldet die bisherige Versicherungsgesellschaft dem zukünftigen Versicherer grundsätzlich den Vertragsverlauf. Anhand dieser Informationen erfolgt beim Nachversicherer Ihre Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse und damit die Beitragskalkulation.
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