Eine Rechtsschutzversicherung erbringt und vermittelt Dienstleistungen zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.
Die Versicherung funktioniert nach einem Baukastenprinzip. Sie stellen sich die Leistungen zusammen, die Sie brauchen.
Was ist versichert?
Eine Rechtsschutzversicherung ist modular aufgebaut. Einige Beispiele sind: Durchsetzung von Schadensersatzansprüche, Beruf, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Immobilienbesitz, Vertragsrecht, Sachenrecht oder Beratungen zu Familien- und Erbrecht.
Nicht versichert ist dagegen in der Regel die Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Dafür ist Ihre Haftpflichtversicherung zuständig.
Was zahlt eine Rechtsschutzversicherung?
Auch das ist von Ihrem Vertragspaket abhängig, üblicherweise aber:
- Kosten eines Anwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung.
- Gerichtskosten.
- Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden.
- Kosten der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind (zum Beispiel die Kosten der gegnerischen Anwälte, wenn der Prozess verloren geht).
- Strafverfolgungskaution im Ausland.
- Kosten außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren.
- Die Durchsetzung eigener Schadensersatzforderungen.
Für wen ist die Versicherung wichtig?
Grundsätzlich sollten Sie zunächst die Versicherungen abschließen, die existenzbedrohende Risiken absichern. Die Haftpflichtversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung gehen immer vor.
Die Versicherung kann dennoch sinnvoll sein. Besonders, wenn Sie viel mit dem Auto unterwegs sind (Verkehrsrechtsschutz) oder bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz (Berufsrechtsschutz).
Aber Vorsicht! Niemand versichert Sie, wenn der Ärger bereits vor Ihrer Tür steht. Die Versicherung muss so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass die im Tarif vorgesehenen Wartezeiten (meist drei Monate) mindestens eingehalten werden.
Telefonische Beratung
Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Versicherung. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

Matthias Wiegelmann
Key Account Manager
Kfm. für Versicherungen & Finanzen

Nancy Beckert
Spezialistin Privatversicherungen
Fachwirtin für Versicherung & Finanzen
Der Beitrag ist maßgeblich von den gewählten Leistungen abhängig und ansonsten recht leicht zu vergleichen.
Grundsätzlich gehört Ihre private Police nicht zu den Vorsorgeaufwendungen und ist damit im Gegensatz zur gewerblichen Versicherung nicht steuerlich absetzbar.
Eine Rechtsschutzversicherung kann in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Versicherungsperiode sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer ordentlich gekündigt werden. Das bedeutet auch, dass die Versicherung das Recht zur Kündigung hat, wenn Sie sie regelmäßig in Anspruch nehmen. Die Versicherungsperiode darf höchstens ein Jahr betragen, richtet sich ansonsten aber nach Ihrer Beitragszahlung. Nicht immer ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch.
Bedenken Sie bitte, dass eine Rechtsschutzversicherung von beiden Vertragsparteien bei mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretenen Schadenfällen außerordentlich gekündigt werden kann. Geschieht dies durch das Versicherungsunternehmen, kann es sehr schwer werden, woanders eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Sprechen Sie im Zweifel mit uns, bevor Sie die Versicherung in Anspruch nehmen.
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