Infektionskrankheiten stellen ein großes Risiko für Ihren Geschäftsbetrieb dar. Im schlimmsten Fall müssen Sie aufgrund behördlicher Anordnungen schließen.
Eine Betriebsschließungsversicherung kann Sie hier in vielen Fällen vor den finanziellen Folgen schützen.
Was versichert eine Betriebsschließungsversicherung?
Die Betriebsschließungsversicherung ersetzt Sach- und Vermögensschäden, die aus einer behördlich angeordneten Einzelanordnung, einer Schließung oder Teilschließung Ihres Betriebes entstehen. Es muss also eine Maßnahme zur Verhütung oder Bekämpfung bestimmter (in den Bedingungen definierter) meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger sein.
Erstattet werden nicht mehr nutzbare Waren und Vorräte sowie die Kosten für anfallende Maßnahmen wie Desinfektion von Betriebsräumen und der Einrichtung. Ersetzt werden in der Regel auch Lohnkosten, die aus einem Beschäftigungsverbot resultieren und Ihr entgangener Gewinn.
Für wen ist die Betriebsschließungsversicherung wichtig?
Grundsätzlich kann jeder Betrieb aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen werden. Besonders wichtig ist der Versicherungsschutz aber für Betriebe mit direktem Kunden- oder Patientenkontakt, der Gastronomie, in der Gesundheitsbranche oder der Lebensmittelindustrie. So beispielsweise Hotels, Gastronomiebetriebe, Praxen oder andere Dienstleistungsbetriebe.
Wichtige Leistungen der Betriebsschließungsversicherung
Besonders wichtig ist bei der Betriebsschließungsversicherung der Katalog der versicherten Gefahren. Welche Krankheiten und Krankheitserreger werden erfasst. Handelt es sich um eine abschließende Liste oder einen offenen Katalog?
Auch die Laufzeit und die Versicherungssumme spielt eine Rolle. Einige Tarife bieten unterschiedliche Leistungszeiträume an.
Leistungsbeispiel einer Betriebsschließungsversicherung
In Erwins Hänchenbraterei werden nach einigen Erkrankungen von Mitarbeitern Salmonellen in den Lebensmitteln festgestellt. Das Gesundheitsamt ordnet an, dass die Vorräte beseitigt werden müssen. Der Betrieb wird desinfiziert und das Restaurant bleibt aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung für zwei Wochen geschlossen. Der erkrankte Koch bekommt für diese Zeit ein Beschäftigungsverbot auferlegt. In diesem Fall leistet die Betriebsschließungsversicherung.
Telefonische Beratung
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Nicole Hamberger
Leitende Handlungsbevollmächtigte
Haftpflicht Underwriter (DVA)
Technischer Underwriter (DVA)
Matthias Wiegelmann
Key Account Manager
Kfm. für Versicherungen & Finanzen
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