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Vermögensschadenversicherung

Bieten Sie als Selbstständiger oder Freiberufler Beratungsdienstleistungen an, benötigen Sie eine Vermögensschadenversicherung.

Vermögensschäden können alle finanziellen Nachteile sein, die ein Kunde aufgrund Ihrer Beratung erleidet.

Was ist eine Vermögensschadenversicherung?

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn Ihr Kunde oder Klient durch Ihr Verschulden einen finanziellen Schaden erleidet. Das ist in der Regel bei Dienstleistungen der Fall, besonders bei: Beratungen, Begutachtungen, Prüfungen, in der Verwaltung, bei Beurkundungen oder wenn Sie aufsichtsführend tätig sind. Wenn Sie also eine Frist versäumen oder Ihr Kunde aufgrund Ihrer Marktanalyse falsche Entscheidungen trifft.
Die Vermögensschadenversicherung kommt für den finanziellen Schaden auf oder wehr unberechtigte Forderungen ab.

Für wen ist die Vermögensschadenversicherung wichtig?

Aus den möglichen Schadenereignissen ergibt sich bereits, für welche Berufsgruppen die Vermögensschadenversicherung besonders wichtig ist. Für Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Berufsbetreuer oder Ärzte beispielsweise. Allerdings kann sie auch für einen selbstständigen Unternehmensberater sehr sinnvoll sein. Für einige Berufsgruppen mit besonders hohem Risiko ist die Versicherung sogar Pflicht.

Wichtige Leistungen der Vermögensschadenversicherung

Eine wichtige Erweiterung der Versicherungsleistungen ist die Absicherung von Eigenschäden. Wenn also beispielsweise durch die Löschung von Daten ein Schaden entsteht. Auch Vertrauensschäden durch Mitarbeiter können mitversichert werden. Wir empfehlen im Idealfall eine All-Risk-Deckung. In dem Fall sind alle Tätigkeiten mitversichert, die nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen werden.

Telefonische Beratung

Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Versicherung. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

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Nicole Hamberger

Leitende Handlungsbevollmächtigte
Haftpflicht Underwriter (DVA)
Technischer Underwriter (DVA)

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Matthias Wiegelmann

Key Account Manager
Kfm. für Versicherungen & Finanzen

Wissenswertes zur Vermögensschadenversicherung

Können auch Vereine oder Stiftungen eine Vermögensschadenversicherung abschließen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Besonders für Verbände ist das sinnvoll, oder wenn im Rahmen der Vereinstätigkeit Beratungsleistungen erbracht werden.

Was ist ein unechter Vermögensschaden?

Im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung leistet die Vermögensschadenversicherung nicht bei Personen- oder Sachschäden. Dennoch kann ein solcher Personenschaden zu einem Vermögensschaden führen. Wenn Ihr Kunde sich beispielsweise auf dem Firmengelände das Bein bricht und wegen der Verletzung einen wichtigen Termin versäumt oder nicht arbeiten kann. Solche Folgeschäden nennt man unechte Vermögensschäden, weil sie aufgrund eines Personenschadens entstanden sind. Die Leistung dafür übernimmt die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

Was kostet eine Vermögensschadenversicherung?

Die Kosten sind stark von Ihrer Tätigkeit abhängig. Die Zahl Ihrer Mitarbeiter spielt eine Rolle, Ihr Jahresumsatz oder ein vereinbarter Selbstbehalt.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Die meisten Versicherer decken Schäden in Deutschland und der EU ab. Für Schäden in den USA und Kanada muss aufgrund des dort geltenden Rechtssystems auf jeden Fall eine Deckungserweiterung beantragt werden.

Gibt es eine Wartezeit in der Vermögensschadenversicherung?

Nein. Der Versicherungsschutz besteht mit Abschluss der Versicherung. Selbstverständlich darf der Schaden nicht vor Abschluss der Versicherung entstanden sein.

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