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Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Wer anderen schadet, der muss dafür gerade stehen. Grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Im einfachsten Fall geht es um die Blumenvase des Nachbarn (Sachschaden), im schlimmsten Fall um die Gesundheit einer anderen Person (Personenschaden) oder um einen Verdienstausfall des Geschädigten (Vermögensschaden).

Was ist versichert?

Vereinfacht ausgedrückt: Sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Ein kleines Unglück ist schnell passiert, kann aber sehr schlimme Folgen haben. Egal, in welcher Höhe sich der Schaden bemisst, Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Sollte das nicht ausreichen, so wird Ihr zukünftiger Verdienst hinzugezogen - unter Umständen Ihr Leben lang, bis der finanzielle Schaden vollständig ersetzt ist.
In diesem Zusammenhang wehrt die Versicherung übrigens auch unberechtigt erhobene Ansprüche gerichtlich ab.

Für wen ist die Versicherung wichtig?

Grundsätzlich sollte jeder über eine Haftpflichtversicherung verfügen, denn jedem kann mal ein Missgeschick passieren. Kommt dabei eine andere Person zu Schaden, kann das schnell die Existenz kosten. Wir empfehlen dringend, Ihren Versicherungsschutz dahingehend zu überprüfen.
Einige Haftpflichtversicherungen sind sogar gesetzlich vorgeschrieben: So müssen alle, die ein Auto oder Motorrad auf öffentlichen Straßen fahren, über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen und in einigen Bundesländern sind Versicherungen für bestimmte Hunderassen vorgeschrieben.

Wichtige Leistungen

Keine Haftpflichtversicherung deckt alle Risiken ab. So können berufliche Haftpflichtrisiken oder die Risiken aus dem eigenen Gewerbe ausgeschlossen sein. Auch Risiken, die von Pferden oder Hunden ausgehen müssen meist gesondert versichert werden. Grundsätzlich gibt es aber fast kein Haftungsrisiko, das man nicht irgendwie als Zusatz absichern könnte.

Telefonische Beratung

Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Versicherung. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

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Matthias Wiegelmann

Key Account Manager
Kfm. für Versicherungen & Finanzen

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Nancy Beckert

Spezialistin Privatversicherungen
Fachwirtin für Versicherung & Finanzen

WAS SIND WICHTIGE ZUSATZleistungen?

Weitere Haftpflichtversicherungen sind z. B. die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die Diensthaftpflichtversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Öltank- bzw. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sowie die Bootshaftpflichtversicherung. Bist Du Immobilienbesitzer, schau doch gleich bei unserer Seite für Bauherren und Immobilienbesitzer vorbei: https://sichererbauen.de

WAS IST EINE FAMILIENVERSICHERUNG?

Eine Familienhaftpflichtversicherung sichert grundsätzlich die ganze Familie ab. Minderjährige Kinder benötigen also keine eigene Versicherung. Zur Familie gehören immer der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner und Kinder. Je nach Anbieter können weitere - im gleichen Haushalt lebende - Personen eingeschlossen werden (z. B. Au-pair, Kindermädchen, alleinstehende Großeltern).

LOHNT SICH EIN SELBSTBEHALT?

Sie können auf Wunsch einen Selbstbehalt mit Deiner Versicherung vereinbaren. Du begleichst dann kleinere Schäden bis zur vereinbarten Summe selbst und reichst diese nicht bei der Versicherung ein. Das spart der Versicherung Arbeit. Tarife mit Selbstbehalt sind daher deutlich günstiger als solche ohne. Sie sparen also immer dann Geld, wenn nichts passiert. 

WARUM IST DER EINSCHLUSS DELIKTUNFÄHIGER KINDER SO WICHTIG?

Ob Ihre Versicherung für den Schaden aufkommt, den Ihr Kind verursacht hat, hängt insbesondere davon ab, wie alt es ist. Kinder unter sieben Jahren sind „deliktunfähig“. Das bedeutet, dass sie prinzipiell nicht für Schäden haftbar gemacht werden können. Was aber, wenn bei Freunden oder Nachbarn etwas zu Bruch geht? Dann fühlen sich viele Eltern zumindest moralisch verpflichtet, den Schaden zu ersetzen – auch wenn sie nicht haftbar gemacht werden können. Gut, wenn Ihre Versicherung dann über eine entsprechende Leistungserweiterung verfügt.

WAS IST EINE FORDERUNGSAUSFALLDECKUNG?

Leider hat nicht jeder eine Haftpflichtversicherung. Wird man selbst durch jemanden geschädigt, die Person ist aber nicht in der Lage, Schadenersatz zu leisten, kann die eigene Versicherung einspringen. Bei den meisten Anbietern greift die Absicherung erst ab höheren Summen.

KANN ICH DIE PRIVATHAFTPFLICHT IN DER STEUERERKLÄRUNG ANGEBEN?

Die private Haftpflichtversicherung wird als "Weitere sonstige Vorsorge­aufwendungen" akzeptiert und kann steuerlich geltend gemacht werden. Trage den Beitrag in die "Anlage Vorsorgeaufwand" (Einkommenssteuer 2021: Seite 2, Zeile 49 und 50) ein. Neben der Privathaftpflichtversicherung werden auch akzeptiert: 

  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Bootshaftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht
  • KfZ-Haftpflicht

Für die Summe aller Vorsorgeaufwendungen wurde allerdings eine Höchstgrenze festgelegt, bis zu der sie steuerlich berücksichtigt werden können. Für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre liegt diese (2021) bei 1.900 EUR. Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, können somit 3.800 Euro pro Steuerjahr absetzen. Für Selbständige, die die Aufwendungen für Krankenversicherung und Krankheitskosten selbst tragen müssen, beträgt der Höchstbetrag 2.800 EUR (Stand 2021)
Wie immer benötigen Sie einen Nachweis über die geleisteten Beiträge in dem entsprechenden Steuerjahr. Wenn Ihr Versicherer Ihnen nicht automatisch einen Beitragsnachweis zugeschickt hat, sollten Sie diesen anfordern. In den meisten Fällen reicht bereits eine Kopie des Versicherungsvertrages und der Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass die Zahlungen getätigt wurden.

WAS IST BEI LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG ZU BEACHTEN?

Bevor Sie die alte Haftpflichtversicherung kündigen, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie über durchgehenden Versicherungsschutz verfügen. Andernfalls besteht das Risiko, dass genau in dem Zeitfenster etwas passiert und Sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Außerdem gilt bei der Haftpflichtversicherung für die Versicherer kein Abschlusszwang. Das bedeutet, dass Sie von der neuen Versicherung abgelehnt werden können. Kündigen Sie den Vertrag also idealerweise erst, wenn Sie die Police der neuen Versicherung bereits in Händen halten.
Die Kündigungsfrist bei der Haftpflichtversicherung beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Haben Sie die Kündigungsfrist verpasst, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch außerordentlich kündigen. Das ist bei einer Beitragserhöhung oder im Rahmen einer Schadensregulierung möglich.

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