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Berufshaftpflichtversicherung

Schadenersatzansprüche aus Beratung, Gutachten oder verwaltenden Tätigkeiten sind in Ihrer Branche ein echtes Risiko? Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen.

Fehler in der Beratung, bei Messungen, Berechnungen, Programmierfehler oder Fristversäumnisse können erhebliche Schäden verursachen und nie ganz ausgeschlossen werden. Hier schützt eine Berufshaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.

Was versichert eine Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen für Vermögensschäden. In der Regel wird sie daher auch Vermögensschadenversicherung genannt. Für Selbstständige oder Freiberufler wird sie oft auch als synonyme Bezeichnung für die Betriebshaftpflicht verwendet.
Gemeint sind immer Schadenersatzansprüche Ihrer Kunden, beispielsweise durch verpasste Projektfristen, Falschberatung und Ähnliches. Immer dann, wenn Ihrem Kunden ein Vermögensschaden durch Ihre Dienstleistung oder Beratung entsteht, wehrt die Versicherung unberechtigte Folgerungen ab (passiver Rechtsschutz) oder erstattet Ihrem Kunden den Vermögensschaden.

Für wen ist eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für jede Branche und jede berufliche Tätigkeit sinnvoll. Besonders in Branchen, die vorrangig beratend, gutachterlich und/oder verwaltend tätig sind, ist diese Versicherung aber besonders wichtig. Für einige Berufsgruppen (z. B. Architekten) ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich unbegrenzt und damit existenzbedrohend für Sie und Ihr Unternehmen. Für viele Branchen werden eigens entwickelte Konzepte angeboten, die individuell an die Risiken Ihrer Tätigkeit angepasst wurden. Hier lohnt sich der Blick in die Bedingungen.

Leistungsbeispiel einer Berufshaftpflichtversicherung

Die Rechtsanwaltskanzlei Pfiffig & Söhne berät eine Firma bezüglich ihrer AGB. Dabei versäumt es der Anwalt, auf einen speziellen Haftungsausschluss hinzuweisen. Das Unternehmen könnte dadurch von Kunden verklagt werden und für die finanziellen Folgen von der Kanzlei Schadenersatz fordern. Auch bei Fristversäumnissen, z. B. bei Prozessen, würde die Berufshaftpflicht einspringen.

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Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Versicherung. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

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Nicole Hamberger

Leitende Handlungsbevollmächtigte
Haftpflicht Underwriter (DVA)
Technischer Underwriter (DVA)

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Matthias Wiegelmann

Key Account Manager
Kfm. für Versicherungen & Finanzen

Wissenswertes zur Berufshaftpflichtversicherung

welche Branche ist zum Abschluss einer Vermögensschadenversicherung gesetzlich verpflichtet?

  • Rechtsanwalt
  • Notar
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Arzt
  • Versicherungsvermittler (nach §34d Gewerbeordnung)
  • Immobilienkreditvermittler (nach §34i Gewerbeordnung)
  • Architekt (abhängig vom jeweiligen Bundesland)

Was ist der Unterschied zwischen eine Betriebs- und eine Berufshaftpflicht?

Betrachten Sie die Seiten von Versicherungsgesellschaften, werden Sie feststellen, dass diese die Berufshaftpflicht mal wie eine Betriebshaftpflichtversicherung für Selbständige und Freiberufler behandeln, mal wie eine Vermögensschadenversicherung. Im Kern müssen Sie wissen, dass es verschiedene Schadenereignisse gibt, die zu Schadenersatzansprüchen führen können:

  • Personenschäden
  • Eine Person erleidet durch Ihre Tätigkeit oder in Ihren Geschäfsräumen einen Schaden und macht Sie dafür haftbar. Beispielsweise durch einen Unfall auf Ihrem Firmengelände.
  • Sachschäden
  • Sie oder ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens beschädigen das Eigentum eines Dritten.
  • Vermögensschäden
  • Mehrkosten oder entgangener Gewinn bei Ihren Kunden oder Mandanten durch Ihr Dienstleistung.

Unstrittig ist: Vermögensschäden gehören immer zur Berufshaftpflichtversicherung! Einige Versicherer fassen unter dem Begriff aber auch Sach- und Personenschäden zusammen, nutzen den Begriff dann aber meist für Selständige und Freiberufler. Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen bei allen drei Schadenereignissen gut versichert ist. Wir bevorzugen daher die Unterteilung in Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenversicherung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? 

In der Regel liegt die Versicherungssumme bei mindestens 3 Millionen Euro. Für größere Projekte könnte eine solche Summe aber zu gering sein, daher bieten die meisten Versicherungsgesellschaften auch höhere Summen an. Sie sollten daher in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Versicherungssumme noch zu Ihrem Geschäftsumfang passt.

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