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Berufsunfähigkeitsrente

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, hilft Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sie gehört damit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn auf die Gesetzliche Rente können Sie leider nicht vertrauen.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsrente?

Die wichtigste Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Zahlung einer Rente um Einkommensausfälle aus gesundheitlichen Gründen zu kompensieren. Die meisten Tarife zahlen die vereinbarte Rente, wenn Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Maßstab ist grundsätzlich immer Ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit und Ihre letzte berufliche Tätigkeit. Die genaue Definition der Berufsunfähigkeit, was geprüft wird und was genau Sie nachweisen müssen, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Sie sollten die Bedingungen daher genau vergleichen.

Für wen ist die Berufsunfähigkeitsrente wichtig?

Die private Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist sehr wichtig, weil die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sehr gering sind und es zudem schwer ist, diese überhaupt anerkannt zu bekommen.
Schüler, Studierende, Auszubildende, Hausfrauen bzw. Hausmänner und Selbstständige bekommen meist gar keine Leistungen aus der gesetzlichen Rente und tragen das Risiko alleine.
Mit Blick auf die schweren wirtschaftlichen Folgen der Berufsunfähigkeit raten wir allen Berufstätigen, die auf ihr Einkommen noch angewiesen sind, eine Berufsunfähigkeitsrente abzuschließen. Das gilt auch, wenn Sie das Risiko Ihre Arbeitskraft zu verlieren für gering halten. Sind Sie betroffen, nützt es nichts, wenn Ihr Fall eher unwahrscheinlich war.

Welchen Bedarf habe ich?

Welche Rente Sie mit dem Versicherer vereinbaren, richtet sich nach Ihrem Lebensstandard. Sie sollten im Ernstfall alle finanziellen Verpflichtungen (z. B. Darlehen), Ihre Miete und Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Rente darf Ihr Einkommen vor der Berufsunfähigkeit allerdings nicht überschreiten.
Welche Rentenhöhe der Versicherer anbietet, richtet sich nach den Annahmerichtlinien der Versicherungsgesellschaft. Ausnahmen gelten für Schüler, Azubis und Studierende. Hier kann eine pauschale Rente versichert werden, auch oberhalb des Einkommens zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Telefonische Beratung

Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Versicherung. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

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Markus Abel

Key Account Manager
Versicherungsfachmann & Bankkfm.

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Matthias Wiegelmann

Key Account Manager
Kfm. für Versicherungen & Finanzen

ICH BIN NOCH IN DER AUSBILDUNG, SOLL ICH DENNOCH EINE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN?

Bereits in Ausbildung oder Studium sollte eine Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen werden. Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind, desto niedriger sind die Beiträge. Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, können Sie sich gegebenenfalls nicht mehr, nur zu deutlich höheren Prämien oder nur mit deutlichen Leistungsausschlüssen versichern.

Was ist bei FRAGEN NACH dem GESUNDHEITSZUSTAND zu beachten?

Eine Versicherung ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente anzubieten. Sie wird Ihnen daher zahlreiche Fragen stellen, die sie für eine Annahmeentscheidung für maßgeblich hält. Im Antrag der Versicherung sind das vor allem Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Wir empfehlen dringend die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Sie riskieren sonst, dass der Versicherer im Ernstfall nicht zahlt, was verheerende Folgen für Sie haben kann.
Je nach Einschätzung Ihrer Antworten kann der Versicherer den Vertrag ablehnen, mit Risikozuschlägen annehmen oder Leistungsausschlüsse vereinbaren. Das bedeutet, dass er z. B. bei Folgen von Vorerkrankungen nicht zahlt.
Sollten Sie nicht sicher sein, wie einzelne Fragen zu beantworten sind, fragen ggf. bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenversicherung nach. Oft kann auch eine anonymisierte Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern sinnvoll sein, um tatsächlichen Beiträge vergleichen zu können. Natürlich unterstützen wir als Maklerler Sie gerne.

Gibt es WICHTIGE LEISTUNGSERWEITERUNGEN?

Neben der Rentenzahlung bieten einige Anbieter weitere Leistungen wie Einmalzahlungen bei erstmaliger Berufsunfähigkeit, Wiedereingliederungshilfen bei Rückkehr in den Beruf oder Beratungsleistungen zur medizinischen Rehabilitation oder beruflichen Reintegration an.
Für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärzte oder Beamte) ist eine Erweiterung der Definition der Berufsunfähigkeit wichtig. So dürfen Ärzte ihren Beruf gar nicht mehr ausführen, wenn sie an einer Infektion erkrankt sind. Beamte dagegen werden nicht Berufsunfähig, sie werden Dienstunfähig. Das ist mit besonderen Bedingungen verbunden. Lassen Sie sich hier am besten von einem erfahrenen Makler beraten.

WAS KOSTET EINE BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE?

Der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung hängt besonders von den Faktoren ab:

  • Eintrittsalter
  • Endalter / Laufzeit
  • Beruf
  • Gesundheitszustand
  • Zusatzversicherung
  • Überschussverwendung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als eigenständiger Vertrag oder als Zusatz zu einer Lebens- bzw. Rentenversicherung angeboten. Wir empfehlen, Altersvorsorge und Risikoschutz voneinander zu trennen und die Berufsunfähigkeitsrente möglichst ohne weitere Zusatzversicherungen abzuschließen. Lediglich eine Risikolebensversicherung mit geringer Todesfallsumme kann bei einigen Anbietern sinnvoll sein.

DIE BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE IN DER STEUERERKLÄRUNG

Die Rente muss mit dem sog. Ertragsanteil versteuert werden, ein prozentualer Anteil der Rente, den das Finanzamt zur Kalkulation der Einkommensteuer heranzieht. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt von Ihrem Alter bei Beginn der Rente, der Art der Rente und der Laufzeit der Rente ab. Je früher Sie berufsunfähig werden, desto höher ist der Anteil, der zu versteuern ist.

LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

Meist kann der Versicherungsvertrag nachträglich nicht verändert werden. Dies betrifft vor allem die Laufzeit. Wählen Sie daher gleich zu Beginn eine angemessene Laufzeit, idealerweise bis zur Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Berücksichtigen Sie dabei ggf. auch die Laufzeit finanzieller Verpflichtungen (z. B. Darlehensverträge).
Grundsätzlich können Sie eine Lebensversicherung zu jeder Beitragszahlung (Ende einer Versicherungsperiode) mit einer Frist von bis zu drei Monaten kündigen. Zahlen Sie den Beitrag monatlich, können Sie also einfach auch monatlich (ggf. mit Frist) kündigen.
Wollen Sie Ihre Versicherung wechseln, sollten Sie zunächst den Termin für eine Kündigung in dem aktuellen Vertrag feststellen und rechtzeitig vor einer Kündigung den neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft abschließen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Risikofragen länger dauern kann, besonders wenn Ärzte angefragt werden müssen. Sie sollten also nicht zu spät mit der Suche nach einem neuen Versicherer beginnen.
Oft lohnt sich der Wechsel auch gar nicht. Da der Beitrag erheblich von Ihrem Alter beim Abschluss des Vertrages abhängt, sind die Preisunterschiede schon wenige Jahre nach Versicherungsbeginn meist erheblich.

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