Im letzten Jahr gab es weniger Straßenverkehrsunfälle als noch in 2007. Und auch die Bedeutung der einzelnen Unfallursachen hat sich verändert.
(verpd) Nach Aussagen des Statistischen Bundesamtes hat die Polizei im Jahr 2008 mit 2,29 Millionen Straßenverkehrsunfälle 1,8 Prozent weniger aufgenommen als im Jahr zuvor. Auch die häufigsten Unfallursachen haben sich geändert. Allerdings ist das schuldhafte Verhalten von Verkehrsteilnehmern immer noch der Hauptgrund für die Unfälle.
Insgesamt wurden 2008 cirka 1,97 Millionen Unfälle mit Sachschäden und 320.614 mit Personenschäden polizeilich erfasst. Dabei wurden 4.477 Personen, das waren 9,5 Prozent weniger als noch 2007, getötet und 409.047 Verkehrsteilnehmer verletzt.
38 Prozent aller Verkehrstoten durch zu schnelles Fahren
Die nicht angepasste Geschwindigkeit als Unfallursache ist 2008 im Vergleich zu 2007 um fast zehn Prozent deutlich zurückgegangen.
Erstmals ist damit das zu schnelle Fahren - was über viele Jahre als Unfallgrund Nummer eins zählte - nur das dritthäufigste Fehlverhalten der Unfallfahrer, die einen Personenschaden verursachten. Bei diesen Unfällen wurden 1.703 Personen getötet und 74.564 verletzt. Gegenüber 2007 hat sich die Zahl der Getöteten um 13 Prozent und die der Verletzten um elf Prozent verringert.
Dennoch haben Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter ein zu hohes Tempo hatte, mehr Getötete und Verletzte zur Folge als im Durchschnitt aller Unfälle. Immer noch fast zwei von fünf Getöteten im Straßenverkehr (38 Prozent) kamen durch zu schnelles Fahren ums Leben.
Mensch als Unfallursache Nummer Eins
Grundsätzlich ist mit 91 Prozent der Großteil aller Unfallursachen auf personenbezogenes Verhalten zurückzuführen. Nur rund neun Prozent der Unfälle beruhten auf allgemeine Ursachen, wie etwa schlechte Witterungs- und Straßenverhältnissen sowie Hindernissen auf der Fahrbahn.
15,7 Prozent der Unfälle mit Personenschaden wurden durch Fahrfehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren sowie beim Anfahren oder Einfahren verursacht. Die Missachtung von Vorfahrt und Vorrang lag mit 15 Prozent als Unfallursache an zweiter Stelle. 14,4 Prozent der Unfälle ereigneten sich auf Grund einer unangepassten Geschwindigkeit.
Andere gewichtige Unfallgründe sind zu geringer Abstand (11,5 Prozent), falsche Straßenbenutzung (7,3 Prozent), Fahren unter Alkoholeinfluss (4,7 Prozent), Fehlverhalten gegenüber Fußgänger (4,4 Prozent) und Fehler beim Überholen (3,8 Prozent). Weitere 23,3 Prozent der Unfälle sind auf zahlreiche andere Fahrfehler zurückzuführen.
Eine Frage der Haftung
Ist die Schuldfrage eindeutig, zahlt den Schaden bei Unfällen, bei denen ausschließlich Kraftfahrzeuge beteiligt sind, die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Hat man als Radfahrer oder Fußgänger einen Unfall verursacht, übernimmt den Schaden die Privathaftpflicht-Versicherung.
Allerdings ist nur ein Kraftfahrzeughalter beziehungsweise -besitzer verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Privathaftpflicht-Versicherung jedoch ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da man laut Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) jedoch für alle Schäden, die man unter anderem fahrlässig verursacht, in unbegrenzter Höhe haftet, sollte jeder eine entsprechende private Haftpflichtversicherung haben.
Die Frage nach der Schuld oder der richtigen Entschädigungshöhe ist nach einem Unfall nicht immer eindeutig. Bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen hilft gegebenenfalls die Haftpflichtversicherung. Um jedoch seine eigenen Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können, ist häufig der Gang zum Anwalt notwendig. Die entsprechenden Anwalts- und Gerichtskosten werden im Versicherungsfall von einer Verkehrs- und/oder Privatrechtsschutz-Versicherung übernommen.
Bei der Frage nach der für richtigen Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherung hilft der Versicherungsexperte.