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Betriebliche Krankenversicherung nach Kündigung

Die bKV ist an das Arbeitsverhältnis gebunden. Was ist dann zu tun, wenn dieses endet? Wie lange besteht der Versicherungsschutz in der betrieblichen Krankenversicherung nach einer Kündigung und welche Optionen haben Arbeitnehmer in diesem Fall? Wann endet die Beitragszahlung des Arbeitgebers und worum muss er sich kümmern? Diese und andere Fragen beantwortet der folgende Artikel. 

Was passiert mit der betrieblichen Krankenversicherung nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses? 

Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, scheidet er auch aus dem bKV-Gruppenvertrag aus. Denn der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und die Mitarbeiter sind die Versicherten. Es handelt sich um eine Versicherung für fremde Rechnung gemäß der §§ 43 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes. Der Versicherungsschutz ist an das Arbeitsverhältnis gebunden und endet mit diesem. In Abhängigkeit von ihrer individuellen Situation haben Arbeitnehmer dann folgende Optionen: 

  • Wechsel in die bKV des neuen Arbeitgebers

  • private Weiterversicherung mit dem bestehenden Vertrag

  • Abschluss einer neuen Zusatzversicherung

  • Verzicht auf zusätzlichen Versicherungsschutz

Wechsel in die bKV des neuen Arbeitgebers 

Wenn Sie als Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses direkt wieder eine Stelle antreten, bietet das neue Unternehmen möglicherweise ebenfalls eine betriebliche Krankenversicherung an. Dann ist es meist empfehlenswert, sich dieser anzuschließen. So profitieren Sie von den Vorteilen der Gruppenversicherung und im Normalfall vom Arbeitgeberzuschuss oder der kompletten Beitragsübernahme. 

Beachten Sie, dass es unterschiedliche Formen der betrieblichen Krankenversicherung gibt. Häufig wird die bKV als steuerfreier Sachbezug gewährt. Daneben ist es aber auch möglich, dass Sie den geldwerten Vorteil versteuern oder selbst zur Finanzierung der Versicherung beitragen müssen. Das kann Ihre Entscheidung beeinflussen, ob Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen. Erfragen Sie deshalb folgende Informationen über die bKV von Ihrem neuen Arbeitgeber: 

  • Finanzierung (arbeitgeber-, arbeitnehmer- oder mischfinanziert)

  • steuerliche Behandlung der Zuwendung 

  • Für Unternehmen mit heterogener Mitarbeiterstruktur besonders geeignet 

Übernahmen der alten bKV durch den neuen Arbeitgeber sind nicht üblich. Denn Unternehmen, die ihren Beschäftigten diesen Vorteil bieten, schließen jeweils eigene Gruppenverträge ab. 

Private Fortführung des bestehenden Vertrags 

Nicht immer folgt auf eine Kündigung ein neues Arbeitsverhältnis. Und auch wenn das der Fall ist, bietet nicht jeder Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung an. Sie können dann die bKV als private Kranken-Zusatzversicherung weiterführen, sofern der Vertrag portabel ist. 

Die Beiträge dafür zahlen Sie komplett selbst. Auch die Konditionen und das versicherte Leistungsspektrum können sich ändern. Trotzdem sind die Bedingungen oft günstiger, als wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen. Von Vorteil ist, dass im Normalfall die Gesundheitsprüfung entfällt, wovon Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen profitieren. Auch besteht der Versicherungsschutz nach dem Beschäftigungsende ohne Unterbrechung weiter. 

Die Beiträge für eine fortgeführte Versicherung können höher sein als die bisher vom Arbeitgeber gezahlten. Häufig hat das Alter des Versicherten bei der Umwandlung einen Einfluss darauf. Anwartschaftsversicherungen, die bei privaten Vollkrankenversicherungen altersbedingte Beitragsanpassungen nach Unterbrechungen verhindern sollen, sind für Zusatzversicherungen, wie die bKV, nicht üblich. 

Nach dem Austritt aus dem Unternehmen müssen Arbeitnehmer dem Versicherer innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist mitteilen, ob sie die Versicherung weiterführen möchten. Oft handelt es sich dabei um einen Monat. Einige Versicherer ermöglichen die Umwandlung in eine private Kranken-Zusatzversicherung auch erst nach einer bestimmten Mindestversicherungszeit im Unternehmen. 

Abschluss eines neuen Vertrags 

Wenn Sie als Arbeitnehmer die betriebliche Krankenversicherung nicht fortführen können oder die Konditionen ungünstig sind, kommt der Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung bei einem anderen Anbieter infrage. Eine Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall meist notwendig. Um verschiedene Angebote bewerten und vergleichen zu können, achten Sie auf folgende Konditionen: 

  • Leistungsumfang

  • Beiträge

  • Selbstbehalte  

  • Leistungsbegrenzungen 

  • ausgeschlossene Vorerkrankungen  

Verzicht auf private Zusatzversicherung 

Die bKV ergänzt nur die gesetzliche Krankenversicherung. Sie ist nicht unverzichtbar. Der grundlegende Krankenversicherungsschutz ist durch die GKV gegeben. Sie können daher auch auf eine Weiterführung der betrieblichen Krankenversicherung nach einer Kündigung oder den Abschluss eines neuen Vertrags verzichten. 

Was passiert nach der Kündigung eines bKV-Vertrags? 

Die betriebliche Krankenversicherung kann auch durch die Kündigung des Versicherungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Versicherer enden. Gründe dafür sind beispielsweise eine schwierige finanzielle Situation des Unternehmens oder die dauerhafte Unterschreitung der Mindestversichertenanzahl. Wenden Sie sich als Arbeitgeber in einer solchen Situation an Makler wie uns. Wir finden eine Lösung für Ihr Unternehmen.

Frank Liepner, Geschäftsführer der SHL

frank freisteller kurz

Wie lange zahlt der Arbeitgeber die bKV-Beiträge nach einer Kündigung? 

Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung für den jeweiligen Mitarbeiter bis zum letzten Arbeitstag im Unternehmen. Innerhalb der Kündigungsfrist besteht noch Versicherungsschutz, danach nicht mehr. 

Beispiel:  

Der Arbeitnehmer kündigt das Arbeitsverhältnis am 1.9. zum 30.9. Der Arbeitgeber zahlt die bKV-Beiträge noch für den vollständigen September. Letzter Arbeitstag ist der 30.9. Bis zu diesem Tag besteht Versicherungsschutz. 

Sie können als Arbeitgeber auch in der Versorgungsordnung vereinbaren, dass Sie die Beiträge über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bezahlen. Das ist jedoch eher die Ausnahme. 

Wer zahlt die betriebliche Krankenversicherung bei einer Selbstkündigung? 

Für die betriebliche Krankenversicherung ist es unerheblich, wer die Stelle gekündigt hat. Das beeinflusst weder Zahlungsverpflichtung, Versicherungsschutz noch Portabilität. Es spielt auch keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Renteneintritt endet. Für die bKV gelten in jedem Fall die gleichen Bedingungen. 

Falls Sie als Arbeitnehmer Ihre Familienangehörigen über die bKV günstig mitversichert haben, nehmen Sie im Kündigungsfall Kontakt zum Versicherer auf. Wenn Sie die Verträge weiterführen möchten, ist das meist möglich. Die Konditionen werden sich wahrscheinlich ändern. 

Dürfen Arbeitnehmer nach der Kündigung noch bKV-Leistungen abrechnen?

Innerhalb der Kündigungsfrist können Sie als Arbeitnehmer problemlos Leistungen beim Versicherer abrechnen, da das Arbeitsverhältnis noch besteht. Ab dem Austrittsdatum ist das nur dann möglich, wenn Sie den Vertrag fortführen. Beachten Sie aber, dass sich die versicherten Leistungen und die Konditionen in diesem Fall ändern können. 

Falls sich eine begonnene Behandlung über einen längeren Zeitraum hinzieht, entstehen eventuell nach Ende des Arbeitsverhältnisses noch Kosten. Diese können Sie grundsätzlich nicht mehr über die betriebliche Krankenversicherung erstattet bekommen, wenn Sie den Vertrag nicht weiterführen. Einige Anbieter haben für solche Fälle jedoch Kulanzregelungen. Fragen Sie beim Versicherer nach. 

Welche Informationspflichten haben Arbeitgeber im Zusammenhang mit Kündigung und bKV? 

Als Arbeitgeber haben Sie Informationspflichten gegenüber dem Versicherungsunternehmen und den Arbeitnehmern. Sobald ein Angestellter aus dem Unternehmen ausscheidet, teilen Sie das dem Versicherer mit. Das ist auch in Ihrem eigenen Interesse, da für den jeweiligen Mitarbeiter keine Beiträge mehr fällig sind. Ihre Arbeitnehmer müssen Sie über die Portabilität des Vertrags und die Bedingungen dafür informieren. 

Im Rahmen der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung im Unternehmen ist es empfehlenswert, eine Versorgungsordnung zu erstellen. Diese klärt alle organisatorischen Fragen, was die Transparenz und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stärkt. Unter anderem regeln Sie dort das Ende der bKV nach einer Kündigung, die Mitnahmemöglichkeit und die Frist für die Entscheidung dafür. 

Fazit: Betriebliche Krankenversicherung nach einer Kündigung 

Wenn ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet, sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Renteneintritt, endet auch die Mitversicherung im Gruppenvertrag der bKV. Viele Versicherer bieten den Arbeitnehmern die Möglichkeit, den Vertrag zu geänderten Konditionen und gegen eigene volle Beitragszahlungen fortzuführen. Ob diese Option empfehlenswert ist, hängt von den vorhandenen Alternativen ab. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten darüber informieren, ob die betriebliche Krankenversicherung nach einer Kündigung privat weitergeführt werden kann und welche Bedingungen dafür gelten. 

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Markus Abel rund 2

Markus Abel

Spezialist Betriebliche Krankenversicherung und Altersvorsorge

Versicherungsfachmann und Bankkaufmann

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